Sozialbehörde: Die Kostenübernahme für die Wohnungen von SGB II Empfängern wird angepasst

Mietshaus auf der Veddel

Mietshaus auf der Veddel

Zum 1. Januar 2009 treten die neuen Miethöchstwerte für Arbeitslosengeld II- und Sozialhilfebezieher in Hamburg in Kraft. Die Höchstwerte sind an den aktuellen Mietenspiegel von 2007 angepasst worden.

Der Sozialsenator wolle mit der Anpassung der Miethöchstwerte sicherstellen, dass sich die Entwicklungen am Wohnungsmarkt auch in den Höchstwerten für Transferleistungsbezieher widerspiegeln, meldet die Senatspressestelle.

Bei Wohnungen für Ein- und Zweipersonenhaushalte ergebe sich durch die Aktualisierung eine leichte Anhebung der Höchstwerte in den Baualtersklassen bis 1977. Bei neueren Bauten von 1978 bis 2006 sei dagegen eine Absenkung der Zahlungen vorgesehen, weil sich der Mietenspiegel gesenkt habe.
Details zu den neuen Regelungen finden sie [hier]

Die Änderungen der Miethöchstwerte sollen nach Angaben der Sozialbehörde der Stadt 4 Mio. Euro kosten.

Senkungen der Kostenerstattungen sollen nur bei Neuanmietung oder bei Neufällen berücksichtigt werden. Eine Verschärfung der Regelung betrifft also Menschen die SGB II neu beantragen, und in Wohnungen leben, die zwischen 1978 und 2006 errichtet worden sind.

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