Das der Zollzaun am Spreehafen verschwinden soll, ist eine Forderung die schon im Weißbuch für Wilhelmsburg im Jahre 2002 erhoben wurde. Das der Zaun nach Aufhebung des Freihafens am 1. Januar 2013 überflüssig wird, war schon bekannt. Aber bereits in diesem Jahr, vielleicht schon im Sommer, wird es zwei neue Schlupftore für Fußgänger und Radfahrer geben. Darauf haben sich vorgestern die IBA-Hamburg und die Zollverwaltung geeinigt.
Das hat die IBA am Donnerstag während der Projektgespräche “Veddel und Spreehafen” bekanntgegeben. Die Durchgänge sollen in der Nähe des Veddeler Bahnhofs und ungefähr auf der Höhe des Reiherstieges in den Zaun geschnitten werden.
Die Entwicklung ist ein Erfolg lang anhaltender Bemühungen zahlreicher Akteure, auch der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte die immer wieder auch von mir eingebrachte Anträge beschlossen hat. Das Spreehaafenfest ist zum jährlich wiederkehrenden Symbol des Ringens geworden. Durch die Öffnung des Zollzaunes bekommen die Wilhelmsburger und die Bewohner der Harburger Chaussee endlich einen Zugang zum Spreehafen, der einen attraktiven Spazierweg erschließt.
Das die Öffnung neuer Schlupftore noch vor der Aufhebung des Freihafens verwirklicht wird, zeigt auch das dies mit ein wenig guten Willen auch schon in der Vergangenheit möglich gewesen wäre. Die Bezirksversammlung hat aber immer wieder ausweichende oder sogar unsinnige Antworten aus den Behörden bekommen. Im Jahr 2004 wurde sogar behauptet, die Verlegung der Zollgrenze an das Nordufer des Spreehafens sei unmöglich, weil dann ein Zaun durch die Müggenburger Durchfahrt errichtet werden müsste.
Nach der Fertigstellung des Veddeler Wasserkreuzes wird es einen Rundweg um den Spreehafen geben. An die westliche und südliche Brückenneubauten wird eine Rad- und Fußwegeverbindung angefügt.
Vor drei Jahren hatten wir diese Forderung aufgegriffen, und als Antrag in die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte eingebracht:
Interfraktioneller Antrag der Abgeordneten Klaus Lübke (SPD), Mathias Bölckow (GAL) und Fraktionen vom 05.09.2007
Betr.: Veddeler Wasserkreuz: Rundweg um den Spreehafen für Fußgänger und Radfahrer einplanen
Den Spreehafen kann man – nachdem man in den Freihafen gelangt ist – zu Fuß und mit dem Fahrrad nahezu umrunden. Kein Problem ist dies an der Südseite (Berliner Ufer), der Westseite (Straße zur Argentinienbrücke) und der Nordseite (Straße durch die Spreehafeninsel, dann über die kleine Brücke über den Veddelkanal, dann auf der Straße südlich des Hafenbahnhofs). Die Ostseite ist schwieriger: an den Niedernfelder Brücke und an der Müggenburger Brückegibt es jeweils an der Seite zum Spreehafen hin einen kleinen Weg zur Wartung der Brücke, dieser ist aber für den öffentlichen Verkehr weder geeignet noch zugelassen. Ein solcher Weg ist aber auch eine Voraussetzung dafür, dass man mit dem Rad vom Spreehafenufer in die innere Stadt kommt. Er wäre also bei unterschiedlichst denkbarer Nutzung des Spreehafens erforderlich.
Jetzt gibt es die Möglichkeit, die Situation zu ändern: Nachdem entschieden ist, dass das Veddeler Wasserkreuz bestehen bleibt, sollen jetzt die Hafenbahnbrücken neu gebaut werden. Beim Neubau der Brücken ist problemlos und ohne hohe Kosten ein Fuß- und Radweg einplanbar. Die Müggenburger Brücken sind bereits ausgeschrieben, gebaut werden sollen alle Brücken 2008.
Deshalb ist das Vorhaben dringlich; wenn man jetzt keinen Weg einplant, wird er wohl für Jahrzehnte nicht mehr zu verwirklichen sein.
Die Bezirksversammlung möge deshalb beschließen:
- Bei Neuerrichtung der westlichen Brücke der Freihafenbahn über die Müggenburger Durchfahrt soll an der Westseite ein für Fußgänger und Radfahrer nutzbarer öffentlicher Weg errichtet werden, und der Rundweg um den Spreehafen so geschlossen werden.
- Beim anstehenden Neubau der Eisenbahnbrücken über die Niedernfelder Durchfahrt soll an der Südseite ein für Fußgänger und Radfahrer nutzbarer öffentlicher Weg errichtet werden.


Die Öffnung des Zollzaunes ist offensichtlich beschlossen. Die Befürchtung der Anlieger im Spreehafen ist jedoch, dass der Deich z.B. durch grabende Hunde beschädigt wird ( wie schon geschehen ) und der Deich und die Deichschutzstraße durch Hinterlassenschaften der Bürger vermüllt werden. Immerhin handelt sich um einen Deich dessen Wichtigkeit die Flut 1962 gezeigt hat. Es sollte also dafür gesorgt werden, dass eine entsprechende Überwachung vorhanden ist. Zu Zeit ist noch die Wasserschutzpolizei zuständig, die häufig – auch nachts- dort Streife fährt, ebenso wie der Zoll. Nach Öffnung des Zollzaunes wird sicher auch diese Zuständigkeit neu geregelt werden.