Ein 12-Punkte Programm ist das Herzstück des vom Senat verabschiedeten “strategischen Lärmaktionsplanes”. Doch nun muss noch sehr viel Arbeit in den Bezirken geleistet werden, denn der Lärmaktionsplan gibt im Wesentlichen allgemeine Handlungsempfehlungen. Konkrete Maßnahmen sollen vor Ort festgelegt werden.
Die EU hat eine Lärmschutzrichtline erlassen, nach der sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, den Lärm von Hauptlärmquellen in Ballungsräumen kartieren und Maßnahmen zur Lärmminderung unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erarbeiten sowie anschließend in Aktionsplänen zusammenzufassen. Dieser Verpflichtung ist der Senat nun ein Stück weit nachgekommen.
Die Umweltsenatorin erkennt in einer Pressemitteilung an, das “Lärm eines der unmittelbarsten Umweltprobleme ist”. Nach der gestrigen Senatsbefassung wird der Plan über das Bundesumweltministerium an die EU-Kommission weitergeleitet.
Der „Strategische Lärmaktionsplan“ ist die erste Planungsstufe zur konkreten Lärmminderung in Hamburg. Er betrachtet die Probleme auf ganz Hamburg bezogen. Im zweiten Schritt folgen im nächsten Jahr die Bezirke, die auf seiner Grundlage ihre besonders betroffenen Bereiche identifizieren und Maßnahmen zur Lärmminderung erarbeiten sollen.
Alle vorgeschlagenen Maßnahmenpakte stehen unter dem Vorbehalt einer fachlichen und rechtlichen Prüfung. Die nötigen Mittel zur Erarbeitung dieser Handlungskonzepte werden durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt bereitgestellt. Sie koordiniert auch die im nächsten Jahr anlaufende Lärmaktionsplanung in den Bezirken.
Die Zwölf Punkte des Planes sehen so aus:
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