Antrag vom 11.02.2005: Mieterhöhungen auf der Veddel auf sozial erträgliches Maß begrenzen
Mieterhöhungen auf der Veddel auf sozial erträgliches Maß begrenzen
Antrag der Abgeordneten Klaus Lübke, sowie Dr. Michael Osterburg (GAL) und Fraktion
Interfraktioneller Antrag für die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte:
Die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft GWG Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH hat für ca. 170 Wohnungen auf der Veddel die aus der Preisbindung gefallen sind die gesetzlich maximal möglichen Mieterhöhungen von 20% gefordert. Für einige Wohnungen die größer als 65 m² sind hat die GWG nach Intervention des Mieterverein zu Hamburg von 1890 r.V. die geforderte Erhöhung auf 15% reduziert.
Aktuell betroffen ist der Block zwischen der Slomanstraße, Wilhelmsburger Straße, Sieldeich und dem Veddeler Stieg, der zuletzt 1978-82 modernisiert worden ist.
Hier wohnen zahlreiche Familien mit Kindern. Durch die Einschränkungen der Betreuungen und die Erhöhung der Gebühren der Kitas, die Kostenpflicht der Vorschulen, kostenpflichtige Schulbücher und Kostenpflicht für Schwimmunterricht werden die Familien ohnehin schon in einem starken Maß belastet. Die Mietzahlungsfähigkeit vieler Betroffener ist nach der Erhöhung nicht mehr gegeben.
Zu befürchten ist auch eine Verschlechterung der Situation des Einzelhandels im Stadtteil, da durch die Mieterhöhungen zusätzliche Kaufkraft gebunden wird.
Eine besondere Brisanz erhält das Thema durch öffentliche Äußerungen des Bürgerschaftsmitgliedes Henning Finck, nach der durch eine Erhöhung der Miete „die Mieterklientel verändert und so die Bevölkerungsstruktur auf der Veddel deutlich verändert“ würde. Dies rückt alle Bemühungen um eine Verbesserung der Situation auf der Veddel, insbesondere das Programm für die Vermietung an Studenten in ein außerordentlich negatives Licht.
Die Aussage, das Verbesserungen auf der Veddel durch Vertreibung der eingesessenen Mieter erreicht werden sollen kann nicht bestehen bleiben. Eine solche Politik wäre menschenverachtend und unmoralisch, und jeder anständige Hamburger müsste sich dafür schämen.
Im Artikel 14 des Grundgesetzes wird das Eigentum geschützt aber gleichzeitig festgelegt: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Die GWG hat mit einem Vermietungsanteil von weit über 50% eine besondere Verantwortung für die Veddel.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
Der Bezirksamtsleiter möge sich beim Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt dafür einsetzen dass:
- die stadteigene GWG (Gesellschaft für Wohnen und Bauen mbH) dahingehend angewiesen wird, dass diese sich eine freiwillige Selbstbeschränkung dahingehend auferlegt, das auf der Veddel die gesetzlich mögliche Erhöhung der Mieten von 20% nicht angewandt, sondern höchsten 10% Mieterhöhung gefordert werden.
- die aktuellen Erhöhungen auch in Falle bereits erteilter Zustimmungen der Mieter auf 10 % gesenkt werden.
- Veränderungen der Mieterstruktur auf der Veddel ausschließlich im Rahmen der normalen Fluktuation erfolgen.






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