Antrag vom 14.11.2006: Unsinnige Steuerbürokratie verhindern, Schaustellerbetriebe nicht aus Hamburg vertreiben.
Unsinnige Steuerbürokratie verhindern, Schaustellerbetriebe nicht aus Hamburg vertreiben.
Antrag der Abgeordneten Klaus Lübke, Dirk Sielmann, und Fraktion
Antrag für die Sitzung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte am 21. November 2006:
Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland auf Märkten, auf öffentlichen Straßen oder von Haus zu Haus verkaufen, also ein so genanntes Ambulantes Gewerbe (vgl. § 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz - UStG) betreiben, sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu führen und dort Ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.
Von der Verpflichtung, ein Umsatzsteuerheft zu führen, sind Unternehmer befreit, wenn sie im Inland eine gewerbliche Niederlassung besitzen und ihren Aufzeichnungspflichten ordnungsgemäß nach-kommen oder mit Zeitungen und Zeitschriften handeln. In diesen Fällen stellt das Finanzamt eine Be-scheinigung über die Befreiung von der Führung des Steuerheftes aus (§ 68 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung - UStDV).
In jahrzehntelanger Praxis wurden Schaustellerbetriebe, deren Inventar oft erhebliche Werte erreicht, und die in der Regel feste Niederlassungen besitzen, auch in Hamburg von der Pflicht zur Führung des Steuerheftes befreit. Diese Praxis ist aus einem nicht erkennbaren Grund von der Finanzverwal-tung in Hamburg geändert worden.
Die Führung von Steuerheften stellt für die bis in die späte Nacht tätigen Schaustellerbetriebe eine nicht zumutbare Härte dar, weil die Buchhaltung der Betriebe nicht mehr tagsüber von der Buchhal-tung erledigt werden kann, sondern sofort nach Geschäftsschluss noch in der Nacht zu erfolgen hat.
Die Schaustellerbetriebe können dieser Regelung dadurch entgehen, das sie ihre Betriebe in andere Bundesländer verlegen, in denen nach wie vor Befreiungen nach § 68 UStDV erteilt werden. Dadurch entgehen der Hansestadt Hamburg erhebliche Einnahmen an Gewerbe- und anderen Steuern.
Die Bezirksversammlung möge deshalb beschließen:
1. Die Bezirksversammlung fordert den Senator für Finanzen auf die unsinnige Steuerbürokratie zu stoppen und die Oberfinanzdirektion sowie das zuständige Finanzamt Hamburg-Hansa an-zuweisen den Schaustellerbetrieben wie bisher Befreiungen von der Führung des Steuerhef-tes nach § 68 UStDV zu erteilen.
2. Dem Ausschuss Haushalt und regionale Wirtschaft wird über die Ergebnisse berichtet.






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